Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von Lolli Waffel (im Folgenden „wir“ oder „uns“ genannt), die von Kunden (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) beauftragt werden.
  2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Veranstalters werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir haben sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
  3. Änderungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen Zustimmung unsererseits.
  4. Anpassungen der AGB werden dem Veranstalter spätestens zwei Monate vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Falls der Veranstalter nicht widerspricht, gelten die Änderungen als akzeptiert.

II. Angebot & Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind sieben Tage gültig und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen auf Veranstaltungsdaten verfallen nach dieser Frist.
  2. Informationen über freie Termine sind unverbindlich und stellen keine Garantie dar.
  3. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Veranstalter sowie unserer Auftragsbestätigung zustande.
  4. Mit der Auftragserteilung, ob telefonisch oder schriftlich, erkennt der Veranstalter diese AGB an.
  5. Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
  6. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Zusicherungen oder Nebenabreden zu treffen, die über den Vertrag hinausgehen.
  7. Unsere Angebote dürfen nicht ohne unsere Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.

III. Warenangebot & Leistungen

  1. Unser Angebot kann saisonalen Änderungen unterliegen. Falls ein Artikel nicht verfügbar ist, behalten wir uns den Austausch gegen gleichwertige Produkte vor.
  2. Wir verpflichten uns, die bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.
  3. Zur Vertragserfüllung können wir Dritte hinzuziehen.
  4. Spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung muss die finale Auswahl an Speisen und Getränken schriftlich mitgeteilt werden.
  5. Unsere Produkte sind für den direkten Verzehr vor Ort gedacht. Das Mitnehmen oder spätere Verzehren ist nicht gestattet.

IV. Pauschalangebote & Teilnehmerzahl

  1. Bei Pauschalangeboten („Speisen-Flatrate“) ist das Mitnehmen oder Einpacken von Speisen nicht gestattet. Falls dies gewünscht wird, erfolgt eine separate Abrechnung.
  2. Kinder zählen als Teilnehmer und werden altersabhängig mit einem Faktor zwischen 0,5 und 0,75 berechnet. Kinder über drei Jahren sind meldepflichtig.
  3. Falls mehr Gäste als gebucht erscheinen, sind wir berechtigt, Mehrkosten zu berechnen. Zudem kann die Verfügbarkeit der Speisen nicht garantiert werden.
  4. Falls weniger Gäste erscheinen, wird dennoch die im Angebot vereinbarte Teilnehmerzahl berechnet.

V. Preise & Zahlung

  1. Der Veranstalter ist verpflichtet, die vereinbarten Preise zu zahlen, auch für Drittkosten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
  2. Falls Nettopreise vereinbart wurden, kommt die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz.
  4. 30 % des Rechnungsbetrags sind bei Auftragsbestätigung fällig (Abschlagsrechnung). Der Restbetrag wird nach der Veranstaltung fällig.
  5. Änderungen der Rechnungsadresse müssen rechtzeitig mitgeteilt werden.

VI. Veranstaltungsablauf & Änderungen

  1. Der Veranstalter muss uns bei Auftragserteilung eine konkrete Teilnehmerzahl mitteilen.
  2. Änderungen der Teilnehmerzahl müssen schriftlich erfolgen.
  3. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist bis 7 Tage vor der Veranstaltung möglich.
  4. Eine Reduzierung um maximal 10 % ist bis 14 Tage vorher möglich. Dies kann Preisänderungen zur Folge haben.
  5. Der detaillierte Veranstaltungsablauf muss spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden.
  6. Verzögerungen durch den Veranstalter können zu zusätzlichen Kosten führen.
  7. Unser Team reist 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn an, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

VII. Lieferung & Aufbau

  1. Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, außer bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen.
  2. Besondere Gegebenheiten am Veranstaltungsort (z. B. Baustellen, lange Wege) müssen uns bei Auftragserteilung mitgeteilt werden.
  3. Verzögerungen durch Verkehrsbehinderungen oder höhere Gewalt gehen nicht zu unseren Lasten.
  4. Der Veranstalter ist für behördliche Genehmigungen und Parkmöglichkeiten verantwortlich.

VIII. Veranstaltungsort & Infrastruktur

  1. Persönliche Besichtigungstermine sind ausgeschlossen. Falls gewünscht, werden sie kostenpflichtig durchgeführt.
  2. Der Veranstalter stellt einen ebenen, ausreichend großen Standplatz zur Verfügung.
  3. Ein Stromanschluss muss in max. 30 Meter Entfernung vorhanden sein.

IX. Stornierung durch den Veranstalter

Falls der Veranstalter vom Vertrag zurücktritt, fallen folgende Stornogebühren an:

  • Bis 12 Wochen vorher: kostenlos
  • Bis 6 Wochen vorher: 30 % der Auftragssumme
  • Bis 4 Wochen vorher: 50 % der Auftragssumme
  • Bis 1 Woche vorher: 80 % der Auftragssumme
  • Danach: 100 % der Auftragssumme

Spezielle, bereits zugekaufte Speisen, Getränke oder Equipment werden zu 100 % berechnet.

X. Stornierung durch Lolli Waffel

Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn:

  • die Sicherheit unserer Mitarbeiter gefährdet ist,
  • Zahlungen nicht fristgerecht eingehen,
  • höhere Gewalt eintritt.

XI. Mängel & Gewährleistung

  1. Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach der Veranstaltung, schriftlich erfolgen.
  2. Bei berechtigten Mängeln bieten wir Nachbesserung oder Ersatz an. Ein Rücktritt ist nur bei erheblichen Mängeln möglich.
  3. Unsere Haftung endet mit der Übergabe der Speisen an den Veranstalter.

XII. Haftung & Versicherung

  1. Wir haften nur für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  2. Der Veranstalter haftet für Schäden, die durch Gäste oder Mitarbeiter verursacht wurden.
  3. Der Veranstalter muss für geeignete Versicherungen sorgen, falls dies notwendig ist.

XIII. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Veranstalters werden ausschließlich für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

XIV. Sonstiges

  1. Die Müllentsorgung obliegt dem Veranstalter.
  2. Der Veranstalter erklärt sich mit der Nennung als Referenzkunde einverstanden, sofern er nicht widerspricht.

XV. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  2. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Bergisch Gladbach.
  3. Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB gültig.
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